Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen?





Ein fischender Trawler (Fischereifahrzeug) mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.

Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt, das nicht trawlt, z. B. Treibnetzfischer.

Ein Behördenfahrzeug im Einsatz.

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt.